Was ist DGUV §40 Berufstauchen? — Was Auftraggeber wissen müssen

Thomas Hochstrate
Tauchaufsichtsperson ·

Wer gewerbliche Taucharbeiten und Berufstauchen in Deutschland beauftragt, trägt Verantwortung – auch wenn er selbst nicht ins Wasser steigt. Das Vorschriftenwerk DGUV § 40 Berufstauchen legt klare Anforderungen fest: an Ausrüstung, Qualifikationen, Sicherheitssysteme und die organisatorischen Pflichten aller Beteiligten. Viele Auftraggeber unterschätzen dabei, welche rechtlichen und betrieblichen Konsequenzen es hat, eine nicht-konforme Tauchfirma zu beauftragen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen sachlichen Überblick: Was regelt DGUV §40? Was ist der Unterschied zur früheren BGR 237? Und worauf müssen Sie als Auftraggeber achten, bevor Sie einen Auftrag vergeben?

Was ist DGUV §40 Berufstauchen?

Die DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten” ist die zentrale berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift für gewerbliches Tauchen in Deutschland. Sie wird herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist für alle Unternehmen verbindlich, die Taucherarbeiten durchführen oder beauftragen.

Die Vorschrift regelt im Kern:

  • Qualifikationsanforderungen an Berufstaucher und Taucheinsatzleiter
  • Mindestanforderungen an Tauchausrüstung und Sicherheitseinrichtungen
  • Organisatorische Pflichten — von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Notfallplan
  • Medizinische Tauglichkeit der eingesetzte Taucher (G31-Untersuchung)
  • Dokumentationspflichten vor, während und nach jedem Tauchgang

Haftung führen volle Haftung des Auftraggebers führen – insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass ein Unternehmen ohne entsprechende Zertifizierung beauftragt wurde.

DGUV §40 und BGR 237 — Was ist der Unterschied?

Viele Fachleute kennen den Begriff BGR 237 Tauchen — die frühere „Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” speziell für Taucharbeiten. Die BGR 237 war jahrzehntelang der technische Leitfaden für die Branche.

Heute gilt: Die BGR 237 wurde als eigenständiges Dokument zurückgezogen und in die aktuelle DGUV-Vorschriftenstruktur überführt. Die inhaltlichen Anforderungen der BGR 237 leben jedoch in der DGUV Regel 103-005 weiter, die ergänzend zur DGUV Vorschrift 40 gilt. Wer heute von „BGR 237 Tauchen” spricht, meint in der Praxis das gesamte Regelwerk aus DGUV Vorschrift 40 und DGUV Regel 103-005.

Für Auftraggeber bedeutet das: Eine qualifizierte DGUV Taucherei Firma muss beide Ebenen kennen und einhalten — die Vorschrift und die ergänzende Regel.

Was müssen Auftraggeber konkret beachten?

Als Auftraggeber von Taucharbeiten sind Sie kein passiver Zuschauer. Das deutsche Arbeitsschutzrecht – ergänzt durch DGUV §40 – macht Sie zum Teil der Sicherheitskette. Das bedeutet konkret:

1. Auswahl einer zertifizierten Taucherfirma

Beauftragen Sie ausschließlich Unternehmen, die nachweislich gemäß DGUV Vorschrift 40 arbeiten. Verlangen Sie Nachweise über Qualifikationen der eingesetzten Berufstaucher, aktuelle G31-Untersuchungen, gültige Haftpflichtversicherung für Taucherarbeiten sowie aktuelle Ausrüstungszertifikate.

2. Zusammenarbeit bei der Gefährdungsbeurteilung

Die DGUV §40 schreibt vor, dass vor jedem Tauchauftrag eine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, relevante Informationen zur Verfügung zu stellen: Wasserqualität, Kontaminationsrisiken, Strömungsverhältnisse, Bodenstruktur und angrenzende Betriebsprozesse.

3. Zugangskontrolle und Sicherheitsabstand

Während laufender Tauchoperationen muss der Bereich um den Tauchplatz gesichert sein. Das betrifft nicht nur die Tauchfirma, sondern auch Ihren Betrieb: Schiffsverkehr, laufende Anlagen und andere Störquellen müssen koordiniert werden.

4. Notfallmanagement

Eine gemäß DGUV §40 arbeitende Taucherfirma bringt ihren eigenen Notfallplan mit. Als Auftraggeber müssen Sie jedoch wissen, wie Sie Ihrerseits reagieren: Wer alarmiert wen? Gibt es eine nächstgelegene Druckkammer? Sind Ihre Sicherheitsbeauftragten informiert?

Berufstauchen im Sinne der DGUV Vorschrift 40 findet hauptsächlich in folgenden Branchen statt: * **Bauwesen:** Unterwasserbau, Brückenbau, Hafenbau, Tunnelbau, Schleusenbau, Dammbau. * **Ingenieurwesen/Infrastruktur:** Verlegung von Leitungen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom), Wartung und Reparatur von Unterwasserstrukturen, Installationen an Bohrinseln und Offshore-Anlagen. * **Industrie:** Inspektion und Wartung von Industrieanlagen unter Wasser (z.B. Kraftwerke, Chemieanlagen), Bergung von Gütern. * **Umwelttechnik:** Wasserbauwerke, Deichbau, Rekultivierung von Gewässern. * **Archäologie:** Unterwasserarchäologie. * **Fischerei/Aquakultur:** Arbeiten an Fischfarmen, Reparaturen an Fanggeräten. * **Schifffahrt/Maritime Industrie:** Reparatur und Wartung von Schiffen und Hafenanlagen, Bergungsarbeiten. * **Forschung:** Meeresbiologische und geologische Forschung. * **Sicherheitsbehörden/Militär:** Spezielle Einsätze und Tauchaufgaben. Es ist wichtig zu beachten, dass die DGUV Vorschrift 40 spezifisch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Personen regelt, dieobuf Tätigkeiten im oder am Wasser ausüben, bei denen sie ihre Atemwege mit Wasser gefüllt oder mit Wasser gefüllt werden können, oder bei denen sie dem gefährlichen Einfluss von Druckluft ausgesetzt sind. Das schließt nicht nur klassisches Berufstauchen ein, sondern auch andere Tätigkeiten wie zum Beispiel Arbeiten in Sickerschächten oder Kanälen.

DGUV §40 Berufstauchen gilt überall dort, wo professionelle Taucharbeiten unter Wasser durchgeführt werden — unabhängig von Branche oder Wassertiefe. Das umfasst unter anderem:

In all these areas, the same legal basis applies—and the same responsibility for the client.

Das DGUV-Badge – was steckt dahinter?

Das DGUV-Prüfzeichen Die Investition in Ausrüstung und das Arbeiten nach DGUV-konformen Prozessen sind keine Marketingaussagen, sondern rechtlich verankerte Anforderungen. Ein seriöses DGUV-Tauchunternehmen kann auf Anfrage jederzeit Nachweise erbringen – über Taucherqualifikationen, Ausrüstungsprüfungen und durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen.

Achten Sie bei der Auftragsvergabe auf folgende Qualitätssignale:

KriteriumWas Sie überprüfen sollten
TaucherqualifikationCMAS ★★★ Berufstaucher oder nationale Äquivalente
Medizinische TauglichkeitAktuelle G31-Bescheinigung aller eingesetzten Taucher
SicherheitsausrüstungHelm-/Vollmaskensystem, Standby-Taucher, Kommunikationssystem
DokumentationTaucherprotokoll, Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan
VersicherungBetriebshaftpflichtversicherung mit Deckung für Taucharbeiten

Fazit – Warum die Wahl der richtigen Taucherfirma entscheidend ist

DGUV §40 Berufstauchen ist kein bürokratisches Beiwerk — es ist das Fundament für sichere, rechtskonforme und versicherungstechnisch abgesicherte Unterwasserarbeiten. Als Auftraggeber tragen Sie Mitverantwortung dafür, dass nur zertifizierte, qualifizierte Unternehmen eingesetzt werden.

TUF International arbeitet nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 40 und der ergänzenden DGUV Regel 103-005 – in allen Branchen, an allen Standorten, mit vollständiger Dokumentation und erfahrenen Berufstauchern.

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