Qu'est-ce que la DGUV §40 Plongée professionnelle ? — Ce que les maîtres d'ouvrage doivent savoir
Wer gewerbliche Taucherarbeiten und Berufstauchen in Deutschland beauftragt, trägt Verantwortung — auch wenn er selbst nicht ins Wasser steigt. Das Vorschriftenwerk DGUV §40 Berufstauchen legt klare Anforderungen fest: an Ausrüstung, Qualifikationen, Sicherheitssysteme und die organisatorischen Pflichten aller Beteiligten. Viele Auftraggeber unterschätzen dabei, welche rechtlichen und betrieblichen Konsequenzen es hat, eine nicht-konforme Taucher Firma zu beauftragen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen sachlichen Überblick: Was regelt DGUV §40? Was ist der Unterschied zur früheren BGR 237? Und worauf müssen Sie als Auftraggeber achten, bevor Sie einen Auftrag vergeben?
Was ist DGUV §40 Berufstauchen?
Die DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten” ist die zentrale berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift für gewerbliches Tauchen in Deutschland. Sie wird herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist für alle Unternehmen verbindlich, die Taucherarbeiten durchführen oder beauftragen.
Die Vorschrift regelt im Kern:
- Qualifikationsanforderungen an Berufstaucher und Taucheinsatzleiter
- Mindestanforderungen an Tauchgeräte und Sicherheitsausrüstung
- Organisatorische Pflichten — von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Notfallplan
- Medizinische Tauglichkeit der eingesetzten Taucher (G31-Untersuchung)
- Dokumentationspflichten vor, während und nach jedem Tauchgang
Verstöße gegen DGUV §40 sind kein bloßes Bußgeldthema. Bei Unfällen können sie zur vollen Haftung des Auftraggebers führen — insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass ein Unternehmen ohne entsprechende Zertifizierung beauftragt wurde.
DGUV §40 und BGR 237 — Was ist der Unterschied?
Viele Fachleute kennen den Begriff BGR 237 Tauchen — die frühere „Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” speziell für Taucherarbeiten. Die BGR 237 war jahrzehntelang der technische Leitfaden für die Branche.
Heute gilt: Die BGR 237 wurde als eigenständiges Dokument zurückgezogen und in die aktuelle DGUV-Vorschriftenstruktur überführt. Die inhaltlichen Anforderungen der BGR 237 leben jedoch in der DGUV Regel 103-005 weiter, die ergänzend zur DGUV Vorschrift 40 gilt. Wer heute von „BGR 237 Tauchen” spricht, meint in der Praxis das gesamte Regelwerk aus DGUV Vorschrift 40 und DGUV Regel 103-005.
Für Auftraggeber bedeutet das: Eine qualifizierte DGUV Taucher Firma muss beide Ebenen kennen und einhalten — die Vorschrift und die ergänzende Regel.
Was müssen Auftraggeber konkret beachten?
Als Auftraggeber von Taucharbeiten sind Sie nicht passiver Zuschauer. Das deutsche Arbeitsschutzrecht — ergänzt durch DGUV §40 — macht Sie zum Teil der Sicherheitskette. Das bedeutet konkret:
1. Auswahl einer zertifizierten Taucher Firma
Beauftragen Sie ausschließlich Unternehmen, die nachweislich gemäß DGUV Vorschrift 40 arbeiten. Verlangen Sie Nachweise über Qualifikationen der eingesetzten Berufstaucher, aktuelle G31-Untersuchungen, gültige Haftpflichtversicherung für Taucherarbeiten sowie aktuelle Ausrüstungszertifikate.
2. Kooperation bei der Gefährdungsbeurteilung
DGUV §40 schreibt vor, dass vor jedem Tauchauftrag eine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, relevante Informationen zur Verfügung zu stellen: Wasserqualität, Kontaminationsrisiken, Strömungsverhältnisse, Bodenstruktur und angrenzende Betriebsprozesse.
3. Zugangskontrolle und Sicherheitsabstand
Während laufender Tauchoperationen muss der Bereich um den Tauchplatz gesichert sein. Das betrifft nicht nur die Tauchfirma, sondern auch Ihren Betrieb: Schiffsverkehr, laufende Anlagen und andere Störquellen müssen koordiniert werden.
4. Notfallmanagement
Eine gemäß DGUV §40 arbeitende Taucher Firma bringt ihren eigenen Notfallplan mit — aber als Auftraggeber müssen Sie wissen, wie Sie Ihrerseits reagieren: Wer alarmiert wen? Gibt es eine nächstgelegene Druckkammer? Sind Ihre Sicherheitsbeauftragten informiert?
In welchen Branchen gilt DGUV §40 Berufstauchen?
DGUV §40 Berufstauchen gilt überall dort, wo professionelle Taucherarbeiten unter Wasser durchgeführt werden — unabhängig von Branche oder Wassertiefe. Das umfasst unter anderem:
- Unterwasserarbeiten Industrie: Inspektion und Wartung von Kühlwassersystemen, Kraftwerkseinläufen und Offshore-Strukturen → Industrie & Energie Tauchdienste von TUF International
- Ingenieurbau & Infrastruktur: Brückeninspektion, Spundwandprüfung, Fundamentarbeiten unter Wasser → Ingenieurbau & Infrastruktur Tauchdienste von TUF International
- Chemische Anlagen: Taucheinsätze unter Kontaminationsbedingungen, Tankinspektionen, HSE-konforme Arbeiten → Chemische Anlagen Tauchdienste von TUF International
- Wasser & Abwasser: Inspektionen in Kläranlagen, Wasserbehältern, Druckrohrleitungen und Pumpwerken → Wasser & Abwasser Tauchdienste von TUF International
- Häfen & Hafenbau: Unterwasserarbeiten an Kaimauern, Pfählen, Schleusen und Hafenanlagen → Hafen & Hafenbau Tauchdienste von TUF International
In allen diesen Bereichen gilt dieselbe rechtliche Grundlage — und dieselbe Verantwortung für den Auftraggeber.
Das DGUV-Badge — was steckt dahinter?
Das DGUV-Prüfzeichen auf Ausrüstung und das Arbeiten nach DGUV-konformen Prozessen sind keine Marketing-Aussagen, sondern rechtlich verankerte Anforderungen. Eine seriöse DGUV Taucher Firma kann auf Anfrage jederzeit Nachweise erbringen — über Taucherqualifikationen, Ausrüstungsprüfungen und durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen.
Achten Sie bei der Auftragsvergabe auf folgende Qualitätssignale:
| Kriterium | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|
| Taucherqualifikation | CMAS ★★★ Berufstaucher oder nationale Äquivalente |
| Medizinische Tauglichkeit | Aktuelle G31-Bescheinigung aller eingesetzten Taucher |
| Sicherheitsausrüstung | Helm-/Vollmasken-System, Standby-Taucher, Kommunikationssystem |
| Dokumentation | Taucherprotokoll, Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan |
| Versicherung | Betriebshaftpflicht mit Deckung für Taucherarbeiten |
Fazit — Warum die Wahl der richtigen Taucher Firma entscheidend ist
DGUV §40 Berufstauchen ist kein bürokratisches Beiwerk — es ist das Fundament für sichere, rechtskonforme und versicherungstechnisch abgesicherte Unterwasserarbeiten. Als Auftraggeber tragen Sie Mitverantwortung dafür, dass nur zertifizierte, qualifizierte Unternehmen eingesetzt werden.
TUF International arbeitet nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 40 und der ergänzenden DGUV Regel 103-005 — in allen Branchen, an allen Standorten, mit vollständiger Dokumentation und erfahrenen Berufstauchern.
Haben Sie ein Projekt, bei dem Taucherarbeiten erforderlich sind? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.




